(Stille) Liquidation von Unternehmen
Auch, wenn eine Sanierung nicht mehr in Betracht kommt, muss dies nicht notwendig eine Insolvenz nach sich ziehen.
Wir entwickeln und begleiten für unsere Mandanten auch Konzepte für die Liquidation von Gesellschaften sowie die Stilllegung von Betriebsteilen oder Betrieben. Im Rahmen der gesetzlichen und der wirtschaftlichen Möglichkeiten sind wir in der Lage, die Fährnisse einer Insolvenz zu vermeiden und die Gesellschaft oder den Betrieb (still) zu liquidieren. Eine derartige Liquidation ist bei Vorliegen der wirtschaftlichen und gesetzlichen Voraussetzungen kostengünstiger als das mit Verwaltungs- und Gerichtskosten belastete Insolvenzverfahren.